Die Bundesnetzagentur erinnert in diesen Tagen an das bevorstehende Ende der Registrierungsfrist (Ende Januar 2021) für bestehende Photovoltaikanlagen. Es droht im schlimmsten Fall ein vorübergehender Förderstopp. Hintergrund ist der Aufbau des Marktstammdatenregisters, in dem bundesweit alle Stromerzeuger registriert werden, um verlässliche Statistiken zu erheben für eine effektiv und sinnvoll gesteuerte Energiewende. Bisherige Register gelten als wenig umfassend und fehlerhaft.  

Die Registrierungspflicht gilt für ausnahmslos alle Stromerzeuger, unabhängig vom Energieträger: von Braunkohlekraftwerk und KWK-Anlage bis hin zu PV-Balkonanlage und Batteriespeicher. Die Bundesnetzagentur vermutet, dass gerade private PV-Anlagenbesitzer der Aufforderung zur Registrierung bislang nur sehr sporadisch nachgekommen sind. Sie geht von rund 300.000 Photovoltaik-Anlagen aus, die noch nicht registriert sind.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Bestandskunden an die ablaufende Frist zu erinnern und so neu in Kontakt zu kommen. Gegebenenfalls ist vielleicht sogar Bedarf an einer Wartung, einer Erweiterung oder der Ergänzung eines Batteriespeichers? Die Registrierung ist online möglich unter diesem LINK.

Weitere Informationen finden Sie hier: LINK.